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Preisliste RehaEx

Die Leistungen entsprechen den KVG und den örtlichen Spitex-Diensten. Für weitere nicht Krankenkassenpflichtige Leistungen erstellen wir Ihnen gerne eine Offerte.

Bei mehr als 28 Stunden pro Monat wird eine Kostengutsprache von Ihrer Krankenkasse notwendig. Wir bemühen uns, dass Ihnen sowenig wie möglich direkt verrechnet werden muss.

Beachten Sie bitte unsere AGB

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RehaEx

Zahlungsfrist: 10 Tage netto

Bei Zahlungen, die nicht innerhalb oben stehender Zeitspanne eintreffen, können Verzugszins und
Mahnspesen erhoben werden.

Beitragszahlungen von Krankenkassen, Versicherungen und Gemeindeausgleichskassen:
Kassen- oder Versicherungszuschüsse entbinden den Kunden nicht, oben stehende Zahlungsfrist einzuhalten. Die bezahlte Rechnung ist zusammen mit dem Stundenkontrollblatt der Krankenkasse oder der Versicherung einzureichen.

Sofern ein Kunde zur Rechnungsbegleichung auf Krankenkassen- , Versicherungs- oder Ergänzungsleistungen angewiesen ist und die Rechnung deshalb nicht innert 10 Tagen bezahlt werden kann, muss er dies mit der Auftragsbestätigung mitteilen. Gleichzeitig hat er eine schriftliche Bestätigung über Zahlungsumfang und entsprechender Dauer der Versicherungs- oder Kassenleistungen beizubringen. Im Weiteren erklärt er sich einverstanden, dass die RehaEx selbst Informationen bei der Krankenkasse, Versicherung oder Ausgleichskasse über Zahlungsumfang und Dauer einholen kann. Die RehaEx ist bei komplexen Situationen berechtigt, direkt bei der zuständigen Krankenkasse oder Versicherung ein Casemanagement anzufordern.

Zahlungen von Krankenkassen, Versicherungen und Ausgleichskassen
Übernimmt eine Krankenkasse, Versicherung oder Ausgleichskasse die gesamten oder Teile der Leistungen der RehaEx, so erkläre ich mich damit einverstanden, dass bei Geltendmachung sämtliche diesen Auftrag betreffenden Vergütungen direkt auf das Konto des Leistungserbringers überwiesen werden.

Vorbehalt MWSt.
Auf medizinischen Leistungen und der Grundpflege wird keine MWSt. erhoben, wenn sie auf ärztliche Anordnung oder Verordnungen hin erfolgen. Das Arztzeugnis ist im Original beizulegen. Nicht ärztliche verordnete Leistungen der Grund- und Krankenpflege, sowie Leistungen der Haushilfe sind demgegenüber immer zu 7,6% MWSt.-pflichtig.

Gesetzesartikel über Verleihvertrag:
Der Gesetzgeber verbietet unter Entschädigungsfolgen dem Auftraggeber, den Arbeitnehmer der RehaEx, 520 Arbeitsstunden, resp. Mindestens 3 Monate nach Ablauf eines Einsatzes direkt anzustellen. Das bereits geleistete Entgelt für Verwaltungsaufwand und Gewinn muss der Verleiher anrechnen.

Kündigungsfristen:
2 Arbeitstage in den ersten drei Monaten eines ununterbrochenen Einsatzes
7 Arbeitstage nach einem ununterbrochenen Einsatz von vier bis sechs Monaten
1 Monat ab dem 7. Monat eines ununterbrochenen Einsatzes

Bankverbindung

Spenden-Konto: RehaEx ♦ Thurgauer Kantonalbank ♦ IBAN: CH40 0078 4222 0429 1060 0    |    Betriebs-Konto:  RehaEx ♦ Raiffeisenbank Regio Altnau ♦ IBAN: CH86 8137 1000 0058 7295 3

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